Die Umnutzung von Wassertürmen
Die Umnutzung von Wassertürmen ist gestalterisch wie technisch ein besonders anspruchsvoller Weg zur Erhaltung dieses Gebäudebestandes. Mit den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten dieses ursprünglich nicht für den Aufenthalt von Menschen geplanten Gebäudetyps setzt sich die folgende Seite auseinander.
Quelle: Wassertürme neu genutzt von Thomas Wieckhorst

Bei dem Gebäudetypus „Wasserturm" handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um einen aus dem Siedlungsumfeld herausragenden architektonischen Zeugen einer industriellen Wasserversorgung. An exponierter Stelle erbaut, sind Wassertürme wesentlicher Bestandteil des Stadt- und Landschaftsbildes. Sie dokumentieren in Konkurrenz zu Wehr- und Kirchentürmen den zeitverbundenen Gestaltungswillen des Planers in der Auseinandersetzung mit historisierender Funktionsverkleidung und technischer Zweckmäßigkeit. So verwundert es nicht, dass auch im Falle der Wassertürme die öffentlichste aller Künste - die Architektur - Einfluss nahm auf ihr verwandte Kunstrichtungen: Wassertürme waren und sind als begehbare Skulpturen Inspirationsquelle für bildende Künste. Beispiele hierfür sind Max Beckmanns Bild „Hermsdorfer Wasserturm" und im übertragenen Sinne auch die 1937 entstandene Graphik „Wasserturm-Vogel" von Paul Klee. Viele Gründe also, sich für den Erhalt dieser Zeugen einer über 100jährigen Technikgeschichte der Wasserversorgung heute einzusetzen.

Mit der Einstellung der dampfbetriebenen Eisenbahnen und einer technisch innovativen Trink- und Brauchwasserversorgung im Flachland wurden Wassertürme allerdings zusehends ihrer Funktion beraubt. Sanierungsbeispiele im Zuge einer reinen Funktionserhaltung wie in Speyer oder Münster sind die Ausnahme. Ihre Entbehrlichkeit aufgrund fehlender Funktion hat in der Vergangenheit bereits in vielen Fällen zu vorschnellem Abriss geführt, mit dem nicht nur eine Lücke in das Stadt- bzw. Landschaftsbild gerissen, sondern auch historisch bedeutende Bausubstanz und damit ein Teil unseres kulturellen Erbes zerstört wurde. Planer beschreiten mit der Umnutzung von Wassertürmen gestalterisch wie technisch meist einen anspruchsvollen Weg zur Erhaltung dieses Gebäudetyps.

Über diesen „Weg" wird in den nachfolgenden Beiträgen näher eingegangen.

Von Gerhard Merkl
Dipl.-Ing. Gerhard Merkl ist Akademischer Direktor am Lehrstuhl und Prüfamt für Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Technischen Universität München.

„Wasserturm zu verschenken" - diese ausgefallene Offerte ließ das Rendsburger Strom- und Wasserversorgungsunternehmen Schleswag im Juli 1983 über die Presse verbreiten. Gemeint war damit der für die Wasserversorgung nicht mehr benötigte Turm der Kreisstadt Plön. Der 1913 erbaute Wasserturm hatte 1974 nach dem Bau eines größeren Wasserbehälters in seiner Funktion ausgedient. Nachdem die Stadt Plön die Übernahme des 1977 unter Denkmalschutz gestellten Bauwerks abgelehnt hatte, wurde der Wasserturm für die Schleswag immer mehr zu einem kostenträchtigen „Klotz am Bein" weil keine Nutzung mehr gegeben war, aber Instandhaltungskosten nach wie vor anfielen.

Dieses Problem kennen viele Wasserversorgungsunternehmen, Kommunen, Industrieunternehmen und die Deutsche Bundesbahn als Eigentümer eines oder oftmals auch mehrerer Wassertürme. Die Veränderung der technischen Gegebenheiten im Zuge von Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung hat dazu geführt, dass Wassertürme mit ihrem relativ kleinen Wasserspeichervermögen seit Jahrzehnten außer Betrieb genommen wurden und teilweise von Abbruch oder Sprengung bedroht sind. Dies trifft auch für die Eisenbahn-Wassertürme zu, die mit Außerbetriebnahme der Dampflokomotiven ihre Bedeutung verloren. Viele Wassertürme, insbesondere für Industriewasserversorgungen (zum Beispiel für Werften und Kohlezechen), existieren nicht mehr, weil sie einer anderen Nutzung des Geländes (Baugrund ist teuer) zum Opfer fielen. Andererseits sind historische Wassertürme oft ein weithin sichtbares Zeichen und Zeugnis der verschiedenen Stilepochen unseres Industriezeitalters und daher erhaltenswert. Ein Ausweg für den „Kostenträger" eines Wasserturms, der in seiner ursprünglichen Funktion nicht mehr genutzt werden kann, bietet sich in Form einer Nutzungsänderung an, bei der das Bauwerk als solches erhalten bleibt.

Selbst wenn ein Wasserturm verschenkt werden soll - manche „Betreiber" von Wassertürmen wollen für den symbolischen Verkauf auch noch eine nennenswerte Summe - ist damit nicht immer ein schnelles „Happy-end" in Aussicht gestellt. Da gilt es plötzlich, die Baubehörde und das Denkmalschutzamt für das Vorhaben zu gewinnen sowie die bürokratischen Hürden, die schon „normale" Bauherren zum Verzweifeln bringen können, auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken und allgemeines behördliches Wohlwollen zu erwecken. In dem eingangs angesprochenen Fall aus Plön wurde ein Journalistenehepaar zwar zu Turmbesitzern und mit 3.400,- DM schenkungssteuerpflichtig (Flensburger Tageblatt vom 22.03.1985), der Traum vom „Einfamilienhaus am Stiel" - eine Wohnung deren Hauptraum im ehemaligen Wasserreservoir liegt und in den Stahltank geschnittene Fenster aufweist - erfordert bei einer Baukostenschätzung von rund 650.000,- DM doch größeren Idealismus und viel Freude an einem solchen „Geschenk". Umbaukosten bis zu dieser Größenordnung und weit darüber hinaus können sehr rasch entstehen, wenn der Wasserturm zwar in seiner baulichen Grundsubstanz gesund ist, aber über die oft 40 Meter messende Höhe viele kleinere Schäden verteilt sind, weswegen der Turm von Kopf bis Fuß eingerüstet werden muss, am Dach eine Neueindeckung vorzusehen ist, eine umlaufende Aussichtsebene oder im Innern umfangreiche Renovierungsarbeiten an Geschossdecken, Treppenanlagen, Heizung und Sanitäranlagen und dergleichen vorzunehmen sind.

Wassertürme sind in ihren Abmessungen (Querschnitt und Höhe) sehr unterschiedlich, so dass für eine Nutzungsänderung grundsätzlich eine breite Palette von Möglichkeiten in Frage kommt, welche im Einzelfall jedoch fast stets einer Einschränkung unterliegen. Betrachtet man die bautechnische Entwicklung der Wassertürme - sie bestehen im wesentlichen aus einem Wasserbehälter auf einem turmartigen Unterbau - so kann eine eindeutige Ordnung nur nach dem Unterscheidungskriterium der Behälterausbildung (Baustoff und Form) erreicht werden. Im wesentlichen gilt es zweierlei Bauweisen von Behältern, nämlich die Stahlbauweise und die Stahlbetonbauweise (früher „Eisenbeton" genannt), zu unterscheiden, wobei je nach Behälterform eine selbsttragende oder nicht selbsttragende Ausbildung zu verzeichnen ist. Damit verbunden ist oftmals das Problem, dass bei einer Nutzungsänderung des Wasserturm-Bauwerks der Behälter entfernt werden soll, was in vielen Fällen nur unter erheblichen baulichen Schwierigkeiten oder bei freistehenden Behälterkonstruktionen auch aus optischen, ästhetischen und aus Gründen des Denkmalschutzes gar nicht möglich ist. Je nach Nutzungsanforderungen ist der Kostenaufwand sehr unterschiedlich.

Glücklicherweise mehren sich die Fälle einer sinnvollen Erhaltung und Neunutzung von Wassertürmen, die - mit ganz unterschiedlicher Zielsetzung - deutlich belegen, welche Möglichkeiten der Erhaltung als Denkmale der Technik- und Baugeschichte die Wassertürme bieten bei gleichzeitiger Eignung für die Zwecke der neuen Nutzung. Bei der Neunutzung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel der grundsätzliche Behältertypus und seine Baugestalt: Es ist einleuchtend, dass der auf einer Unterkonstruktion aus Stahlstützen stehende unverkleidete Kugelbehälter weniger „neunutzungsgeeignet" ist als ein geschlossener Mauerwerksturm. Wichtig ist weiter die Relation zwischen Höhe und Grundfläche des Turms - ein Problem, das bei Windmühlen gleichermaßen besteht und gelöst worden ist. Die topographische Frage stellt in der Regel kein Problem dar: zumeist in unmittelbarer Nähe städtischer Versorgungsgebiete gelegen, bieten die Türme keine infrastrukturellen Schwierigkeiten.

Eine Herausforderung an Architekten und Ingenieure stellt sich bei der Frage nach der Weiternutzung und zugleich der den Denkmalcharakter wahrenden Gestaltung der auskragenden Behälterköpfe des Intze-I- und Intze-II-Typs. Die Schwierigkeit liegt darin, dass beim Intze-Turm die architektonische Umkleidung des Kopfteiles vom schmiedeeisernen Behälter selbst getragen wird. Würde der Behälter einfach entfallen, so entfällt auch der Kopf und damit die charakteristische Silhouette des Wasserturms, der so vielen Ortslagen ein spezifisches Gepräge verleiht. Sofern der eigentliche Behälter nicht erhalten bleibt, müssen Architekten und Ingenieure nach einer Lösung suchen, die den Erhalt der Außenfassade gewährleistet, wenn der Behälter mit dem Schneidbrenner zerlegt und ausgebaut wird, für eine Nutzung des höchsten Raumes mit dem schönsten Ausblick.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass für die Erhaltung von Wasserturm-Bauwerken durch Nutzungsänderung verschiedene Möglichkeiten von Nutzungsformen in Abhängigkeit von Höhe und Grundfläche des Turmes in Frage kommen, wie zum Beispiel in der Hauptsache die Einrichtung von Wohn- und Büroräumen, die Umwidmung zu Museums und Informationszentren, zu Hotels der Luxusklasse (Rentabilitätsfragen) oder in Einzelfällen besondere „sonstige Nutzungsformen" (Universitäts-Wetterdienst und dergleichen).

Ein wichtiger Aspekt sind sicherlich die Kosten. Betrachtet man die Einheitspreise, so bewegen sich die Kosten je Quadratmeter Nutzungsfläche für Wohn- und Büroräume zwischen 1.000,- bis 6.000,- DM je Quadratmeter, im Mittel wohl bei einer Spanne von 1.800,- bis 3.600,- DM je Quadratmeter, für Museen oder Informationszentren um 5.000,- DM (ohne Exponate), wobei unter Einbeziehung künstlerischer Elemente die Einheitskosten sich auch vervielfachen können je nach Rang und Wertigkeit der Innenausstattung, für Hotels der Luxusklasse entsprechend bis 9.000,- bis 10.000,- DM je Quadratmeter. Sonstige Nutzungsformen können in Anlehnung an Büronutzungen bei 3.000,- bis 4.000,- DM je Quadratmeter veranschlagt werden. Man erkennt hieraus, dass sich diese spezifischen Einheitskosten je nach Ortslage noch im Rahmen des Üblichen bewegen, andererseits war es schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben, sprich, sich ein Wasserturm-Bauwerk zu leisten. Es wäre jedoch schade, wenn funktionslos gewordene Wassertürme abgerissen und nicht mehr erhalten würden, wir wären dadurch um einige ingenieurtechnisch interessante Bauwerke ärmer.

Nutzungsfindung als Prozess
Von Artur Mandler
Professor Artur Mandler, Architekt BDA, Fachhochschule Wiesbaden, Fachbereich Architektur, Inhaber des Architekturbüros Mandler BauCoop Köln.

In einem Semester wurde an der FH Wiesbaden, in der Fachrichtung Architektur, die Aufgabe der Umnutzung und der Nutzungsfindung für den Wasserturm in der Nibelungenstadt Worms gestellt. Der markante Wasserturm in Worms wird in seiner äußeren Gestaltung von neuromantischem Formen-Gefühl geprägt. Er wurde unter Leitung von C. Hofmann erbaut. Man war sich seinerzeit, wie aus einem Zitat von C. Hofmann hervorgeht, des Anspruches sehr wohl bewusst, den die Vergangenheit der Stadt und deren verbliebene Bausubstanz an den Bau- und Gestaltungswillen zu stellen vermag.

Der Wasserturm wurde von 1888 bis 1890 unweit der Bahnlinie auf dem höchsten Punkt des damals noch weitgehend offenen Neubaugeländes der Weststadt erbaut. Heute ist er ein integraler Bestandteil des dortigen Wohnviertels, am Ende eines größeren Platzes stehend und rückseitig durch einen Zwischenbau mit einem Schulgebäude verbunden. Er ist bis zur mittleren Turmhöhe von Bäumen umgeben und Blickpunkt von vier, ehemals fünf Straßen, die sich an ihm und dem großen Platz brechen. Städtebaulich bildet er zugleich einen Widerpart zum Turm der am anderen Platzende errichteten Lutherkirche.

Trotz der Versuche, den Turm schlank erscheinen zu lassen, wirkt er durch die Vielzahl farblicher und plastischer waagerechter Teilungen eher gedrungen und massig. Die architektonischen Akzente sind auf den plastischen Charakter der Wand und auf die Durchbildung der Fenster gelegt. Die Strebepfeiler mit ihren als Giebelfassaden ausgebildeten STIMEN betonen die Massivität des Unterbaus. Drei vorkragende Erkertürmchen am Obergeschoss variieren in dekorativer Weise das Motiv des über das Dach hinausragenden Treppentürmchens. In den Feldern zwischen diesen vier Ausbauten beleuchten je drei Fenster aus Biforium und Oculus den mittleren Behälterumgang. In der Massigkeit der Architektur, der relativen Geschlossenheit der Wände und der Verwendung schlichter, rundbogiger Formen für die Fenster hat Hofmann den bei einer turmartigen Anlage dieser Art naheliegenden wehrhaften, etwas finsteren romanischen Charakter zum Ausdruck gebracht.

Uns stellten sich bezüglich der Neunutzung des unter Denkmalschutz stehenden Turmes gleichzeitig mehrere Fragen: Sind äußere Eingriffe in dieses geschlossene, kompakte Solitärbauwerk zulässig und wenn ja - wie und mit welcher Qualität der architektonischen Aussage ist ein sogenanntes „Arbeiten mit dem Gebäude" möglich oder schließt es sich aus? Beschränkt sich die architektonisch entwurfliche Aufgabe mehr auf die unterschiedlichen innenräumlichen Situationen? Wie sind bezüglich einer Neunutzung Fragen der Nutzung überhaupt, wie auch Fragen technischer Natur (Belichtung/Beleuchtung/Technik) zu beantworten? Schlicht gesagt: Wie begreifen und verinnerlichen wir diesen aussagekräftigen Wasserturm? Da uns Planunterlagen mit abweichenden Aussagen vorlagen, waren wir gezwungen, den Turm im wahrsten Sinne des Wortes zu be-greifen. Die Studenten teilten sich in verschiedene Gruppen auf, die in den einzelnen Geschossen eine maßliche Bestandsaufnahme fertigten. Beim gemeinsamen Austausch dieser Grundlagen wurde sehr schnell deutlich, dass wir den Turm noch nicht so durchdrungen hatten, um entwurflich mit ihm umzugehen - es fehlten immer noch Grundlagen; es tauchten unterschiedliche Meinungen zu vorhandenen Bauteilen auf, der Turm war noch nicht durch jeden vollständig be-griffen. So zogen wir nun mehrmals aus - inzwischen mit weiteren Fragen gerüstet -, um den Turm weiter von außen und innen zunächst zu analysieren. Gibt es eine Entsprechung von äußerer Fassadengestaltung und innenräumlicher Disposition? Welche Eingriffe - außen und innen - sind notwendig oder zulässig? Gibt es eine geschossweise Zuordnung von Bauteilen bezogen auf Schaft, Zylinder, Galerie und Dach? Wie ist in diesem konkreten Fall die Nutzungsfindung zu betreiben - liegt das Ziel eher entsprechend dem Gedanken „weniger ist mehr" in einer Unternutzung als einer Übernutzung? Wie schlagen sich die unterschiedlichen inneren Raumanmutungen und Raumsituationen auf das Nutzungskonzept nieder? Welche Raumsituationen sind mit welchen Raumeindrücken vorhanden? Gibt es Konzepte, die eine neutrale Nutzungsdisposition ermöglichen - dies im Hinblick auf sich zukünftig verändernde Nutzungsansprüche?

Diese Fragen bewegten uns - und nun arbeiteten wir intensiv am Begreifen der innenräumlichen Qualitäten. Es wurden Assoziationen wach zur Beschreibung der Bibliothek in Umberto Eccos Roman „Der Name der Rose" wie auch an die Darstellungen der im 18. Jahrhundert entstandenen Architekturphantasien der „Carceri" von Giovanni Battista Piranesi. Eingestellte massive Bauteile, mit großen gemauerten Rundbögen durchbrochen, erschienen uns nun ähnlich einem Bühnenbild des Theatro Olympico. Innenräumliche Bauteile könnten als Außenfassaden begriffen werden. Durch die eingestellte Vierung und das innere Rund des Turms - durch die gleiche Ausbildung der Bauteile in allen Richtungen - wurde unser Orientierungsvermögen im Raum aufgehoben. So analysierten wir die innenräumlichen Wirkungen, die bestimmt waren von dem hohen, nahezu nach oben reichenden Raum der ersten Geschosse; von dem behüteten Raum unterhalb des Behälters, der noch den ehemals vorhandenen Druck spüren ließ; von dem schwindelnden Raumeindruck oberhalb des Kessels selbst - ein schwindelndes Gefühl des Abstürzens stellt sich hier ein, verbunden mit den filigranen Stahlbaukonstruktionen des Daches im Gegensatz zur geschlossenen Massivität der untersten Geschosse; und der Intimität der Dachräume selbst, die eher an eine Märchenstube des letzten Jahrhunderts erinnerten. Es sind Entwürfe entstanden, die in sehr schlichter und zurückhaltender, aber dennoch aussagekräftiger Weise auf diese unterschiedlichen räumlichen Situationen eingehen und diese einbeziehen. Das Fazit des Umgangs mit dem Wasserturm in Worms liegt sowohl in einer Unternutzung wie auch in einer neutralen Nutzungsdisposition. So kann auf unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse Rücksicht genommen werden und mit relativ geringem finanziellen Aufwand auf sich künftig verändernde Nutzungsansprüche reagiert werden. Kostentreibende und dem Bauwerk nicht dienliche, größere zukünftige Umbauten können so vermieden werden. Als Fazit und Erfahrung bleibt zurück, dass die Auseinandersetzung mit einem bestehenden Bauwerk immer auf dieses selbst bezogen ist - sich die Lösung „immer nur auf und mit diesem Bauwerk vollziehen kann", dass äußere Eingriffe und zu definierende neue Bauteile durchaus gerechtfertigt erscheinen, wenn sie in Maß, Proportion und Gestalt Bezug nehmen - eine qualitätvolle Zeitschichtung definieren; dass das entwurfliche Arbeiten sich wesentlich komplexer, interessanter, aber auch schwieriger darstellt in der Auseinandersetzung als bei einer vergleichbaren Neubauaufgabe. Dies alles nehmen wir mit auf unseren weiteren Weg.